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REISERÜCKTRITT?

In unseren AGB's heißt es:
"Von der Entrichtung des Mietzinses wird der Gast nach dem Gesetz nicht dadurch befreit, dass er durch einen in seiner Person liegenden Grund, z. B. Erkrankung, Verhinderung aus beruflichen oder familiären Gründen, das Mietobjekt nicht nutzen kann. Der Eigentümer muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen (nach ständiger Rechtsprechung des Amtsgerichtes Niebüll regelmäßig 20 % des Mietzinses) sowie Einnahmen aus einer anderweitigen Vermietung anrechnen lassen. Der Gast muss nach dem Gesetz also gegebenenfalls 80 % des Mietzinses zahlen, obwohl er das Mietobjekt nicht nutzen kann. Der Vermittler empfiehlt deshalb den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung. "


Deshalb empfehlen wir dringend den Abschluss einer Reiserücktrittversicherung!

Hier haben Sie die Möglichkeit, Ihre Reiserücktrittversicherung "online" abzuschließen.
Bitte beachten Sie hierbei die Abschlussfrist:" Bei Buchung der Reise, spätestens 30 Tage vor planmäßigem Reiseantritt. Bei Buchungen innerhalb von 30 Tagen vor Reisebeginn ist der Abschluss nur am Buchungstag, spätestens am folgenden Werktag möglich."


Hier gelangen Sie direkt zur Europäischen:
Reiserücktritt

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